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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ArchivNGO NRW,NW - Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen/
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§ 7 ArchivNGO NRW
Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen - ArchivNGO NRW)
Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen - ArchivNGO NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 7 ArchivNGO NRW – Beratung
Zur Beratung steht während der Dienststunden Fachpersonal zur Verfügung. Die Beratung bezieht sich auf nutzungsrelevante Abläufe, Bestände, Findmittel sowie den Umgang mit Archivgut. Ein Anspruch auf weitergehende Unterstützung (zum Beispiel beim Lesen und Auswerten der Findmittel und Archivalien) besteht nicht.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ArchivNGO NRW,NW - Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen/
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