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Zitierungen zu § 42 NVwVG, Besondere Verwertung,
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§ 37 NVwVG, Mindestgebot
Normgeber: Niedersachsen, Gilt ab: 01.10.2019
Zweiter Abschnitt – Vollstreckung in das bewegliche Vermögen → 2. Unterabschnitt – Vollstreckung in Sachen Titel: Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NVwVG Gliederungs ...