Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EGGenTDurchfG - EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz/
Dokument
§ 2 EGGenTDurchfG
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Bundesrecht
§ 2 EGGenTDurchfG – Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist Anlaufstelle im Sinne des Artikels 19 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt und des Artikels 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EGGenTDurchfG - EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=327102,3
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=327102,3
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.