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§ 1 HG 2018/2019
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/2019) 
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/2019) 
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2018/2019,HE
Gliederungs-Nr.: 43-87
gilt ab: 01.01.2019
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2018 S. 7 vom 13.02.2018

§ 1 HG 2018/2019 – Feststellung des Haushaltsplans

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird in Einnahme und Ausgabe auf

36 479 874 500 Euro für das Haushaltsjahr 2018 und
36 532 018 800 Euro für das Haushaltsjahr 2019

festgestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HG 2018/2019,HE - Haushaltsgesetz 2018/2019/
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