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Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: APO-S I
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)

Vom 2. November 2012 (GV. NRW. S. 488) (1)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2022 (GV. NRW. S. 1010)

Auf Grund der §§ 52 und 65 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S. 97), wird mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses verordnet:

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Aufnahme1
Dauer der Ausbildung2
Unterricht, individuelle Förderung3
Unterrichtsorganisation4
Unterricht und Prüfungen in der Herkunftssprache5
Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich6
Zeugnisse, Lern- und Förderempfehlungen7
Information und Beratung8
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, Gemeinsames Lernen9
  
Abschnitt 2  
Erprobungsstufe, Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7  
  
Gliederung und Dauer der Erprobungsstufe10
Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs während der Erprobungsstufe11
Abschluss der Erprobungsstufe12
Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 713
  
Abschnitt 3  
Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen  
  
Hauptschule14
Realschule und Realschule in der Aufbauform15
 16
Gymnasium17
 18
Gesamtschule19
Sekundarschule20
  
Abschnitt 4  
Versetzungsbestimmungen  
  
Allgemeine Versetzungsbestimmungen, Vorversetzung, Profilklassen, Wiederholung, Rücktritt21
Allgemeine Versetzungsanforderungen22
Nachprüfung23
Freiwillige Wiederholung der Klassen 9 und 10 zum Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses24
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule25
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule26
Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium27
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Gesamtschule28
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Sekundarschule29
  
Abschnitt 5  
Abschlussverfahren  
  
Allgemeine Bestimmungen30
Gliederung und Zeit der Prüfungen, Abschlusskonferenz31
Vornote, Prüfungsnote, Abschlussnote32
Schriftliche Prüfung33
Weiteres Verfahren34
Fachprüfungsausschüsse35
Mündliche Prüfung36
Erwerb des Abschlusses und der Berechtigung37
Erkrankung, Versäumnis, Täuschungsversuch38
Wiederholung der Klasse 1039
  
Abschnitt 6  
Schulabschlüsse und Berechtigungen  
  
Erster Schulabschluss40
Erweiterter Erster Schulabschluss41
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)42
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe43
Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen44
  
Abschnitt 6a  
Sonderregelungen im Schuljahr 2020/2021  
  
Erprobungsstufe44a
Wiederholung, Rücktritt und Verlängerung der Höchstverweildauer44b
Nachprüfung und Verbesserungsprüfung44c
Berücksichtigung von Minderleistungen44d
Mündliche Leistungsüberprüfung im Fach Englisch44e
 44f
  
Abschnitt 7  
Sicherungen von Schullaufbahnen und Schlussbestimmungen  
  
Besondere Bestimmungen für NRW-Sportschulen45
Besondere Bestimmungen für die Laborschule Bielefeld des Landes Nordrhein-Westfalen, die Schule für Circuskinder in Nordrhein-Westfalen und die schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender46
Sicherung von Schullaufbahnen47
Inkrafttreten, Außerkrafttreten48
  
Anlagen  
  
 Anlage 1
 Anlage 1a
 Anlage 2
 Anlage 2a
 Anlage 3
 Anlage 3a
 Anlage 3b
 Anlage 3c
 Anlage 3d
 Anlage 4
 Anlage 4a
 Anlage 5
 Anlage 6
 Anlage 7
 Anlage 7a
 Anlage 8
 Anlage 8a
 Anlage 9
 Anlage 9a
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung und Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW vom 2. November 2012 (GV. NRW. S. 488)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/APO-S I,NW - Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I/
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