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Aktueller Ordner
- § 60 EuWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 61 EuWO, Zählung der Wähler
- § 62 EuWO, Zählung der Stimmen
- § 63 EuWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 64 EuWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 65 EuWO, Wahlniederschrift
- § 66 EuWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 67 EuWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahle...
- § 68 EuWO, Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 69 EuWO, Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt
- § 70 EuWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
- § 71 EuWO, Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet
- § 72 EuWO, Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 73 EuWO, Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 74 EuWO, Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter