Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GntDBwVVDV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-26-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)

Vom 1. März 2019 (BGBl. I S. 205)

Auf Grund des § 26 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes, dessen Absatz 1 Nummer 2 durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 250) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 10, 10a Absatz 8 und Anlage 2 Nummer 24 der Bundeslaufbahnverordnung, von denen § 10 durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 316) geändert, § 10a durch Artikel 1 Nummer 3 der Verordnung vom 18. Januar 2017 (BGBl. I S. 89) eingefügt und Anlage 2 durch Artikel 1 Nummer 14 der Verordnung vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 316) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Studium1
Ziele des Studiums2
Einstellungsbehörde3
Dienstaufsicht4
Nachteilsausgleich5
Erholungsurlaub6
Elektronisches Informations- und Kommunikationssystem7
  
Abschnitt 2  
Auswahlverfahren und Einstellung  
  
Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren8
Anforderungen im Auswahlverfahren und Auswahlinstrumente9
Auswahlkommission10
Ergänzende Festlegungen11
Bestandteile des Auswahlverfahrens12
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens13
Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens14
Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens15
Bewertung der Eignungsmerkmale16
Gesamtergebnis und Rangfolge17
Einstellung in den Vorbereitungsdienst18
  
Abschnitt 3  
Studienordnung  
  
Dauer des Studiums19
ECTS-Leistungspunkte20
Module21
Verteilung und Inhalt der Module22
Durchführungsort der Fachmodule23
Ziel der Praxismodule24
Durchführungsort der Praxismodule25
Ausbildungsbeauftragte und Praxisbeauftragte für die Praxismodule26
  
Abschnitt 4  
Bachelorprüfung  
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Laufbahnprüfung und Bestandteile27
Prüfungsamt28
Bewertung der Prüfungsleistungen29
  
Unterabschnitt 2  
Modulprüfungen  
  
Module mit Modulprüfungen30
Prüfungszeitpunkt31
Prüfende32
Prüfungsformen und Praxisbeurteilung33
Grundsätze zu den einzelnen Prüfungsformen34
Gesamtbewertung eines Moduls35
Sprachprüfung und Sprachprüfungszeugnis36
Bestehen einer Modulprüfung37
Wiederholung nichtbestandener Modulprüfungen38
  
Unterabschnitt 3  
Abschlussarbeit  
  
Bestandteile der Abschlussarbeit39
Ziel der Bachelorthesis40
Thema und Bearbeitungszeit der Bachelorthesis41
Prüfende für die Bachelorthesis und die Verteidigung der Bachelorthesis42
Freistellung und Betreuung bei der Bachelorthesis43
Abgabe der Bachelorthesis44
Bewertung und Bestehen der Bachelorthesis45
Wiederholung der Bachelorthesis46
Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin47
Bestandteile der Verteidigung der Bachelorthesis und Protokoll48
Bewertung und Bestehen der Verteidigung der Bachelorthesis49
Zuhörende bei der Verteidigung der Bachelorthesis50
Wiederholung der Verteidigung der Bachelorthesis51
Note der Abschlussarbeit52
  
Unterabschnitt 4  
Weitere gemeinsame Vorschriften  
  
Bestehen der Bachelorprüfung und akademischer Grad53
Rangpunktzahl der Bachelorprüfung und Abschlussnote54
Abschlusszeugnis, Bachelorurkunde und Diploma Supplement55
Bescheid über die nichtbestandene Bachelorprüfung56
Verhinderung57
Täuschung und Ordnungsverstoß58
Prüfungsakten und Einsichtnahme59
  
Abschnitt 5  
Anerkennung und Anrechnung von außerhalb des Studiengangs erworbenen Kompetenzen  
  
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen60
Anrechnung von nicht an einer Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten61
Anrechnungsbeauftragte62
Ordnung der Hochschule zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren63
  
Abschnitt 6  
Schlussvorschriften  
  
Übergangsvorschrift64
Inkrafttreten, Außerkrafttreten65


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GntDBwVVDV - Gehobener nichttechnischer Dienst-Bundeswehrverwaltung-Vorbereitungsdienstverordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.