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- §§ 54 - 74, VII. - Ausschüsse
Aktueller Ordner
- § 54 GO BT, Ständige Ausschüsse und Sonderausschüsse
- § 55 GO BT, Einsetzung von Unterausschüssen
- § 56 GO BT, Enquete-Kommission
- § 56a GO BT, Technikfolgenanalysen
- § 57 GO BT, Mitgliederzahl der Ausschüsse
- § 58 GO BT, Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
- § 59 GO BT, Rechte und Pflichten des Vorsitzenden
- § 60 GO BT, Einberufung der Ausschusssitzungen
- § 61 GO BT, Tagesordnung der Ausschüsse
- § 62 GO BT, Aufgaben der Ausschüsse
- § 63 GO BT, Federführender Ausschuss
- § 64 GO BT, Verhandlungsgegenstände
- § 65 GO BT, Berichterstatterbenennung
- § 66 GO BT, Berichterstattung
- § 67 GO BT, Beschlussfähigkeit und Abstimmungen im Ausschuss
- § 68 GO BT, Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung zu den Ausschusssitzungen
- § 69 GO BT, Öffentliche Ausschusssitzungen und Zutritt
- § 69a GO BT, Besondere Beteiligungsrechte Dritter
- § 70 GO BT, Anhörungssitzungen
- § 71 GO BT, Antragstellung im Ausschuss, Schluss der Aussprache
- § 72 GO BT, Abstimmung außerhalb einer Sitzung
- § 73 GO BT, Ausschussprotokolle
- § 74 GO BT, Anwendbarkeit der Bestimmungen der Geschäftsordnung