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Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV - Biersteuerverordnung)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV - Biersteuerverordnung)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BierStV
Gliederungs-Nr.: 612-6-4-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
(BierStV - Biersteuerverordnung)

Vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3319) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Begriffsbestimmungen1
Hauptzollamt, örtliche Zuständigkeit1a
  
Abschnitt 2  
Zu § 2 des Gesetzes  
  
Steuerbare Menge2
  
Abschnitt 3  
Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes  
  
Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung3
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber4
Erteilung der Erlaubnis5
Sicherheitsleistung6
Überprüfung der Erlaubnis6a
Änderung von Verhältnissen7
Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis8
Belegheft, Buchführung9
Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung10
Bestandsaufnahme im Steuerlager11
Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller11a
Bierausschank im Steuerlager12
  
Abschnitt 4  
Zu § 6 des Gesetzes  
  
Registrierter Empfänger13
  
Abschnitt 5  
Zu § 7 des Gesetzes  
  
Registrierter Versender14
  
Abschnitt 6  
Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes  
  
Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung15
  
Abschnitt 7  
Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes  
  
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren16
Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes17
Mitführen der Freistellungsbescheinigung18
Art und Höhe der Sicherheitsleistung19
Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments20
Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments21
Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft22
Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen23
Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern24
Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren25
Annullierung im Ausfallverfahren26
Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren27
Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren28
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung29
  
Abschnitt 8  
Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes  
  
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung30
  
Abschnitt 9  
Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes  
  
Steuererklärung, Steueranmeldung31
Herstellung von Bier außerhalb eines Steuerlagers31a
  
Abschnitt 10  
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung  
  
Kleinbetragsregelung32
  
Abschnitt 11  
Zu § 18 des Gesetzes  
  
Anmeldung des Bieres33
  
Abschnitt 12  
Zu § 19 des Gesetzes  
  
Beförderungen zu privaten Zwecken34
  
Abschnitt 13  
Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes  
  
Zertifizierter Empfänger35
Zertifizierter Versender35a
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren35b
Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments35c
Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments35d
Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments35e
Beförderung im Ausfallverfahren35f
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung35g
(weggefallen)36
  
Abschnitt 14  
Zu § 21 des Gesetzes  
  
Versandhandel37
  
Abschnitt 15  
Zu § 22 des Gesetzes  
  
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs38
  
Abschnitt 15a  
Zu § 22b des Gesetzes  
  
Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung38a
  
Abschnitt 16  
Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes  
  
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung39
Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein39a
Belegheft, Buchführung39b
Lagerung, Bestandsaufnahme39c
Abgabe von Bier, zweckwidrige Verwendung39d
Haustrunk40
Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer41
  
Abschnitt 17  
Zu § 24 des Gesetzes  
  
Steuerentlastung im Steuergebiet 42
  
Abschnitt 18  
Zu § 25 des Gesetzes  
  
Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs43
  
Abschnitt 19  
Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung  
  
Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht44
  
Abschnitt 20  
(weggefallen)  
  
(weggefallen)45
  
Abschnitt 21  
(weggefallen)  
  
(weggefallen)46 - 51
  
Abschnitt 22  
Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung  
  
Ordnungswidrigkeiten52
  
Abschnitt 23  
Schlussbestimmungen  
  
Übergangsregelungen53
(1) Red. Anm.:

Artikel 4 der Fünften Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262)

(2) Red. Anm.:

Diese Übersicht wurde redaktionell angepasst.



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