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Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG) 
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG) 
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: LWaldG
Gliederungs-Nr.: 790.13
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt
(Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG) *

Vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 77)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (GVBl. LSA S. 946)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Gesetzeszweck1
Wald2
Waldeigentumsarten3
Waldbesitzer4
  
Teil 2  
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes,  
  
Grundsätze der Bewirtschaftung des Waldes5
Forstliche Rahmenpläne und andere, den Wald betreffende Planungen und Maßnahmen6
Beschränkung von Kahlhieben7
Umwandlung des Waldes8
Erstaufforstung9
Wiederaufforstung10
Neubau und Ausbau von Waldwegen11
Forstnutzungsrechte und forstliche Nebennutzungen12
  
Teil 3  
Besondere Bestimmungen zur Bewirtschaftung und Unterstützung  
  
Staatswald und Körperschaftswald13
Unterstützung der Waldbesitzer von Privatwald und Körperschaftswald14
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse15
  
Teil 4  
Schutz des Waldes  
  
Grundsätze16
Besondere Bestimmungen zum Waldbrandschutz17
  
Teil 5  
Besonders geschützte Waldgebiete  
  
Waldschutzgebiete18
Naturwaldzellen19
Entschädigung für wirtschaftliche Nachteile20
  
Teil 6  
Betreten, Nutzen und Schutz der freien Landschaft  
  
Begriffsbestimmungen21
Betreten und Nutzen der freien Landschaft22
Begehen23
Befahren24
Reiten25
Nutzen der freien Landschaft für öffentliche Veranstaltungen26
Schädigung der freien Landschaft27
Gefährdung der freien Landschaft28
Gefährdung durch Feuer29
Sperren der freien Landschaft30
Forstschutz31
Zuständige Behörden32
  
Teil 7  
Organisation und Aufgaben der Forstverwaltung  
  
Forstbehörden33
Landeszentrum Wald34
Forstausschüsse35
Forstaufsicht36
  
Teil 8  
Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten37
Bußgeldvorschriften38
Einziehung39
  
Teil 9  
Schlussbestimmungen  
  
Sprachliche Gleichstellung40
Übergangsvorschriften41
Inkrafttreten, Außerkrafttreten42
*

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21. 7. 2001, S. 30).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/LWaldG,ST - Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt/
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