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- § 1 AAG, Erstattungsanspruch anzeigen
- Art. 92 BayDO, Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags anzeigen
- Art. 31 BayRDG, Übergangsregelung anzeigen
- Art. 8 PAG, Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen anzeigen
- BayRDG 1998,BY - RettungsdienstG anzeigen
- Art. 1 BayRDG, Geltungsbereich anzeigen
- Art. 2 BayRDG, Begriffsbestimmungen anzeigen
- Art. 3 BayRDG, Genehmigungspflicht anzeigen
- Art. 4 BayRDG, Umfang der Genehmigung anzeigen
- Art. 5 BayRDG, Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung übe... anzeigen
- Art. 6 BayRDG, Zuständige Behörde anzeigen
- Art. 7 BayRDG, Voraussetzungen der Genehmigung anzeigen
- Art. 8 BayRDG, Anhörungsverfahren im Krankentransport anzeigen
- Art. 9 BayRDG, Nebenbestimmungen anzeigen
- Art. 10 BayRDG, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung anzeigen
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