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/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/UVPG-Bln,BE - Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung/Anhang/
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Anlage 2 UVPG-Bln
Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG-Bln)
Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG-Bln)
Landesrecht Berlin
Anhangteil
Anlage 2 UVPG-Bln – Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme
Anlage 2
(zu § 4 Abs. 1 Satz 1)
Nachstehende Pläne und Programme fallen nach § 4 unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes:
Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung
- 1.
Abfallwirtschaftsplan (§ 14 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin),
- 2.
Abfallwirtschaftskonzept (§ 6 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin),
- 3.
Verkehrswegeplanung auf Landesebene einschließlich Bedarfsplänen,
- 4.
Nahverkehrsplan (§ 29 des Berliner Mobilitätsgesetzes).
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