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Zitierungen zu § 31 SGB IX, Leistungsort,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 10 ALG, Umfang und Ort der Leistungen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2024

    Erster Abschnitt – Leistungen zur Teilhabe → Zweiter Unterabschnitt – Umfang und Ort der Leistungen Titel: Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Normgeber: Bund