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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AVBWasserV - Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser-Verordnung/
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§ 26 AVBWasserV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Bundesrecht
§ 26 AVBWasserV – Vordrucke für Rechnungen und Abschläge
1Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. 2Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AVBWasserV - Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser-Verordnung/
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