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Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen (Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz - VertrGebErstG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen (Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz - VertrGebErstG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VertrGebErstG
Gliederungs-Nr.: 424-5-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
(Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz - VertrGebErstG)

Vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363, 2432) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Gegenstand des Gesetzes1
Gebührensatz2
Patentsachen3
Gebrauchsmustersachen4
Markensachen5
Designsachen6
Topographieschutzsachen7
Sortenschutzsachen8
Gegenstand der Gebühren9
Erledigung der Beiordnung10
Vertretung bei bestimmten Terminen11
Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes12
Verfahren über die Erklärung der Nichtigkeit von Patenten und über Zwangslizenzen13
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof14
(1) Red. Anm.:

Artikel 26 des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VertrGebErstG - Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz/
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