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- § 91 MBG Schl.-H., Wahlordnung
- § 92 MBG Schl.-H., Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- § 93 MBG Schl.-H., Änderung des Landesrichtergesetzes
- § 94 MBG Schl.-H., Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
- § 94a MBG Schl.-H., Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umst...
- § 95 MBG Schl.-H., Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-...
- § 96 MBG Schl.-H., Übergangsregelung für Freistellungen
- § 97 MBG Schl.-H., In-Kraft-Treten