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/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/SVwVG,SL - Saarländisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz/§§ 13 - 72, Teil II - Vollstreckung von Verwaltungsakten/§§ 29 - 72, Abschnitt 2 - Beitreibung von Geldforderungen/§§ 41 - 68, 2. Unterabschnitt - Vollstreckung in das bewegliche Vermögen/§§ 56 - 68, c) - Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte/

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