Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/FeiertG LSA,ST - FeiertagsG/
Dokument
§ 1 FeiertG LSA
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 1 FeiertG LSA – Allgemeines
(1) Die Sonntage, die staatlich anerkannten Feiertage und die religiösen Feiertage sind nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.
(2) Dieser Schutz gilt von 0 bis 24 Uhr, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/FeiertG LSA,ST - FeiertagsG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=174874,2
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=174874,2
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.