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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/VerfGHGO1995,TH - GO Verfassungsgerichtshof/
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§ 11 VerfGHGO1995
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen
§ 11 VerfGHGO1995 – Verschwiegenheit
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben die ihnen während eines Verfahrens in Urschrift oder Abschrift zugehenden Schriftstücke vertraulich zu halten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/VerfGHGO1995,TH - GO Verfassungsgerichtshof/
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