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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/VerfGHGO1995,TH - GO Verfassungsgerichtshof/
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§ 8 VerfGHGO1995
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen
§ 8 VerfGHGO1995 – Wissenschaftliche Mitarbeiter
Der Verfassungsgerichtshof wird durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt. Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmt der Präsident in Absprache mit dem Berichterstatter.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/VerfGHGO1995,TH - GO Verfassungsgerichtshof/
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