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Zitierungen zu § 40 BremSchulG, Prüfungen,
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§ 49 BremSchulG, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
Normgeber: Bremen, Gilt ab: 01.08.2005
Teil 3 – Die Schülerin und der Schüler → Kapitel 1 – Rechte der Schülerin und des Schülers Titel: Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) Normgeber: Bremen Amtliche ...