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Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayAbfG
Gliederungs-Nr.: 2129-2-1-U
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern
(Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, 449)

Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286)

Redaktionelle Inhaltsübersicht Artikel
  
Erster Teil  
Ziele der Abfallbewirtschaftung, Pflichten der öffentlichen Hand  
  
Ziele der Abfallbewirtschaftung1
Pflichten der öffentlichen Hand2
  
Zweiter Teil  
Träger der Abfallentsorgung  
  
Entsorgungspflichtige Körperschaften3
Mindestausstattung mit Entsorgungseinrichtungen und -anlagen4
Mitwirkung kreisangehöriger Gemeinden5
(weggefallen)6
Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallentsorgung7
Zusammenschlüsse8
Besondere Einrichtungen9
Entsorgung von Sonderabfällen10
  
Dritter Teil  
Abfallwirtschaftsplan, Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept  
  
Abfallwirtschaftsplan11
Abfallbilanz12
Abfallwirtschaftskonzept der entsorgungspflichtigen Körperschaft13
  
Vierter Teil  
Abfallbeseitigungsanlagen  
  
Abschnitt I  
Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren  
  
Veränderungssperre14
(weggefallen)15
(weggefallen)16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
  
Abschnitt II  
Beseitigung und Stilllegung von Deponien  
  
Baueinstellung, Beseitigungsanordnung, Betriebsuntersagung20
Pflichten des Inhabers untersagter Deponien21
Stillgelegte Deponien22
  
Fünfter Teil  
Finanzielle Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen  
  
Gewährung von Finanzierungshilfen23
Finanzielle Förderung durch die Kommunen24
  
Sechster Teil  
Sachliche Zuständigkeit, Anordnungen für den Einzelfall, Aufsicht  
  
Sachliche Zuständigkeit25
Anordnungen für den Einzelfall, Kosten26
Beseitigung verbotener Ablagerungen27
Aufsicht und Überwachung28
  
Siebter Teil  
Ordnungswidrigkeiten  
  
Ordnungswidrigkeiten29
  
Achter Teil  
In-Kraft-Treten  
  
In-Kraft-Treten 30
  
Neunter Teil  
(weggefallen) 31 - 35
  


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayAbfG,BY - Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz/
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