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- Gesetze des Bundes und der Länder
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- BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
- §§ 3 - 14, Abschnitt 2 - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Aktueller Ordner
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- § 4 BetrSichV, Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 5 BetrSichV, Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
- § 6 BetrSichV, Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 7 BetrSichV, Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 8 BetrSichV, Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
- § 9 BetrSichV, Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 10 BetrSichV, Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- § 11 BetrSichV, Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
- § 12 BetrSichV, Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
- § 13 BetrSichV, Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
- § 14 BetrSichV, Prüfung von Arbeitsmitteln