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§ 3 SVG, Zweck und Arten
Normgeber: Bund, Gilt ab: 09.08.2019
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften Titel: Gesetz über die ...
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§ 6 SVG, Kosten der schulischen und beruflichen Bildung
Normgeber: Bund, Gilt ab: 09.08.2019
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften Titel: Gesetz über die ...
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§ 7 SVG, Eingliederungsmaßnahmen
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.10.2021
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 2 – Eingliederung in das spätere Berufsleben Titel ...
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§ 8 SVG, Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrd...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.10.2021
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 2 – Eingliederung in das spätere Berufsleben Titel ...
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§ 10 SVG, Stellenvorbehalt
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.10.2021
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 2 – Eingliederung in das spätere Berufsleben Titel ...
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§ 11 SVG, Übergangsgebührnisse
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2024
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 3 – Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit Titel ...
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§ 12 SVG, Übergangsbeihilfe
Normgeber: Bund, Gilt ab: 09.08.2019
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 3 – Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit Titel ...
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§ 13a SVG, Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.10.2021
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 4 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf ...
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§ 13b SVG, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienst...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.10.2021
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 4 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf ...
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§ 13c SVG, Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschä...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.10.2021
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 4 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf ...