Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: HNtV
Gliederungs-Nr.: 20302
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV)

Vom 19. Dezember 2014 (GV. NRW. 2015 S. 100)

Zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Auf Grund des § 57 Landesbeamtengesetz vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224) und auf Grund des § 126 Absatz 3 Landesbeamtengesetz wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales und dem Finanzministerium verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeines  
  
Geltungsbereich1
Geltung der allgemeinen Nebentätigkeitsverordnung2
Hauptamt und Nebentätigkeit3
Wahrung dienstlicher Belange4
  
Teil 2  
Genehmigungsbedürftigkeit und Verfahren  
  
Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten5
Genehmigung von Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung6
  
Teil 3  
Vergütung  
  
Anforderung der Vergütung für private Nebentätigkeiten7
Ausnahmen8
Meldung von Nebeneinnahmen9
  
Teil 4  
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material  
  
Genehmigungspflicht10
Allgemeine Genehmigung11
Nutzungsentgelt12
Höhe des Nutzungsentgelts13
Nutzungsentgelt bei ärztlicher Nebentätigkeit14
  
Teil 5  
Schlussvorschriften  
  
Erteilte Genehmigungen15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten16


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HNtV,NW - Hochschulnebentätigkeitsverordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)