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§ 18 HG 2020
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) 
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) 
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2020,HE
Gliederungs-Nr.: 43-88
gilt ab: 01.01.2020
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2020 S. 135 vom 03.03.2020

§ 18 HG 2020 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HG 2020,HE - Haushaltsgesetz 2020/
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