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- Gesetze des Bundes und der Länder
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- DepotG - Depotgesetz
- §§ 2 - 17a, 1. Abschnitt - Verwahrung
Aktueller Ordner
- § 2 DepotG, Sonderverwahrung
- § 3 DepotG, Drittverwahrung
- § 4 DepotG, Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten
- § 5 DepotG, Sammelverwahrung
- § 6 DepotG, Miteigentum am Sammelbestand, Verwaltungsbefugnis des Verwahrers bei der Sammelverwah...
- § 7 DepotG, Auslieferungsansprüche des Hinterlegers bei der Sammelverwahrung
- § 8 DepotG, Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung
- § 9 DepotG, Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten bei der Sammelverwa...
- § 9a DepotG, Sammelurkunde
- § 9b DepotG, Elektronische Wertpapiere in Sammeleintragung
- § 9c DepotG, Elektronische Wertpapiere nach ausländischem Recht
- § 10 DepotG, Tauschverwahrung
- § 11 DepotG, Umfang der Ermächtigung zur Tauschverwahrung
- § 12 DepotG, Ermächtigungen zur Verpfändung
- § 12a DepotG, Verpfändung als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften
- § 13 DepotG, Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum
- § 14 DepotG, Verwahrungsbuch
- § 15 DepotG, Unregelmäßige Verwahrung, Wertpapierdarlehn
- § 16 DepotG, Befreiung von Formvorschriften
- § 17 DepotG, Pfandverwahrung
- § 17a DepotG, Verfügungen über Wertpapiere