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- §§ 23 - 26, Unterabschnitt 3 - Pflichten der Wirtschaftsakteure
- §§ 27 - 29, Unterabschnitt 4 - Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
- § 30, Unterabschnitt 5 - Verordnungsermächtigung