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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GWB - Kartellgesetz/§§ 1 - 47l, Teil 1 - Wettbewerbsbeschränkungen/§§ 1 - 17, Kapitel 1 - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen/
Dokument
§ 1 GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Bundesrecht
Teil 1 – Wettbewerbsbeschränkungen → Kapitel 1 – Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
§ 1 GWB – Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GWB - Kartellgesetz/§§ 1 - 47l, Teil 1 - Wettbewerbsbeschränkungen/§§ 1 - 17, Kapitel 1 - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen/
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