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§ 1 GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Bundesrecht

Teil 1 – Wettbewerbsbeschränkungen → Kapitel 1 – Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen

Titel: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GWB
Gliederungs-Nr.: 703-5
Normtyp: Gesetz

§ 1 GWB – Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GWB - Kartellgesetz/§§ 1 - 47l, Teil 1 - Wettbewerbsbeschränkungen/§§ 1 - 17, Kapitel 1 - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen/