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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürSubvG,TH - Thür SubventionsG/
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§ 2 ThürSubvG
Thüringer Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Thüringer Subventionsgesetz - ThürSubvG -)
Thüringer Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Thüringer Subventionsgesetz - ThürSubvG -)
Landesrecht Thüringen
§ 2 ThürSubvG
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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