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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BRHG - BundesrechnungshofG/
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§ 4 BRHG
Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG)
Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG)
Bundesrecht
§ 4 BRHG – Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete
Zum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BRHG - BundesrechnungshofG/
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