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Haushaltsgesetz 2009/2010
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Haushaltsgesetz 2009/2010
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2009/2010,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Haushaltsgesetz 2009/2010

Vom 12. Dezember 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 791, 793) (1)  (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 789)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 62 bis 66 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Inhaltsübersicht (3) §§
  
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen, derivative Finanzgeschäfte2
Kredit- und Zinsmanagement3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen5
Zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen6
Bewirtschaftung des Einzelplans 127
Allgemeine und Einzelplan übergreifende Bewirtschaftungsregeln8
Struktur- und Funktionalreform9
Deckungsfähigkeit und Rücklagen10
Stellenübersichten11
Leerstellen12
Ausbringung und Übertragung von Planstellen und Stellen13
Ermächtigungen für sonstige Personal bewirtschaftende Maßnahmen14
Übernahme von geprüften Nachwuchskräften15
Grundstücksangelegenheiten16
Sonstige Vermögensgegenstände17
Bürgschaften und andere Sekundärverpflichtungen18
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport19
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums20
Beteiligung an der HSH Nordbank AG21
Hochschulen und Forschungsinstitute22
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus23
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur24
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerium für Justiz und Gesundheit25
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung26
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur27
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten28
Investitionsbank29
Ermächtigung zur Änderung der Ansätze für die Gemeinschaftsaufgaben30
Föderalismusreform II31
Kofinanzierung beschäftigungswirksamer Maßnahmen32
Solländerungen33
Weitergeltung von Bestimmungen34
Änderung von § 122 und § 124 Schulgesetz35
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes36
Änderung des Kindertagesstättengesetzes37
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes38
Schulgirokonten39
Pakt für Beschäftigung, Qualifizierung und Wachstum40
  
Gesamtplan des Landeshaushaltsplans 2009 und 2010 Anlage
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Haushaltsstrukturgesetzes 2009/2010 vom 12. Dezember 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 791)
(2) Red. Anm.:
Zum Gesamtplan des Landeshaushaltsplanes 2009 und 2010 s. auch Anlage 1 des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 vom 27. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 147) und Anlage 1 des Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 vom 22. Juli 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 413).
(3) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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