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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: HG 2019/2020
Gliederungs-Nr.: 630-4v
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
(Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)

Vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 33)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2020 (GVBl. I Nr. 9)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen2
Tilgungsplan2a
Gewährleistungen3
Sonstige Gewährleistungen4
Grundsätze für neue Steuerungsinstrumente5
Neue Steuerungsinstrumente im Bereich des Landtages, Verfassungsgerichts und Landesrechnungshofes6
Besondere Regelungen für den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen7
Mehrausgaben, Komplementärmittel8
Mehrausgaben zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie8a
Sonderfinanzierungen9
Industrieansiedlungsverträge10
Besondere Regelungen für Zuwendungen11
Personalwirtschaftliche Regelungen12
Besondere Regelungen für Planstellen und Stellen13
Ausbringung zusätzlicher Leerstellen14
Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente an Beamtinnen und Beamte15
Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken16
Besondere Regelungen für geheim zu haltende Ausgaben17
Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages18
Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen19
Inkrafttreten20
  
Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2019 Anlage
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/HG 2019/2020,BB - Haushaltsgesetz 2019/2020/
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