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Tierschutzgesetz
Bundesrecht
Titel: Tierschutzgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: TierSchG
Gliederungs-Nr.: 7833-3
Normtyp: Gesetz

Tierschutzgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 20 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt 1
Grundsatz  
  
Zweiter Abschnitt 2-3
Tierhaltung  
  
Dritter Abschnitt 4-4c
Töten von Tieren  
  
Vierter Abschnitt 5-6a
Eingriffe an Tieren  
  
Fünfter Abschnitt 7-9
Tierversuche  
  
Sechster Abschnitt 10
Tierschutzbeauftragte  
  
Siebenter Abschnitt 11-11c
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren  
  
Achter Abschnitt 12
Verbringungs-, Verkehrs und Haltungsverbot  
  
Neunter Abschnitt 13-13b
Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere  
  
Zehnter Abschnitt 14-16j
Durchführung des Gesetzes  
  
Elfter Abschnitt 17-20a
Straf- und Bußgeldvorschriften  
  
Zwölfter Abschnitt 21-22
Schlussvorschriften  
  


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/TierSchG - Tierschutzgesetz/
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