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Zitierungen zu § 5 SVG, Förderung der schulischen und berufliche...,
Dokumente 1 - 10 von 16
  • § 3 SVG, Zweck und Arten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 09.08.2019

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften Titel: Gesetz über die ...

  • § 6 SVG, Kosten der schulischen und beruflichen Bildung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 09.08.2019

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften Titel: Gesetz über die ...

  • § 7 SVG, Eingliederungsmaßnahmen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.10.2021

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 2 – Eingliederung in das spätere Berufsleben Titel ...

  • § 8 SVG, Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrd...

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.10.2021

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 2 – Eingliederung in das spätere Berufsleben Titel ...

  • § 10 SVG, Stellenvorbehalt

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.10.2021

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 2 – Eingliederung in das spätere Berufsleben Titel ...

  • § 11 SVG, Übergangsgebührnisse

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2024

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 3 – Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit Titel ...

  • § 12 SVG, Übergangsbeihilfe

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 09.08.2019

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 3 – Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit Titel ...

  • § 13a SVG, Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.10.2021

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 4 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf ...

  • § 13b SVG, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienst...

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.10.2021

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 4 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf ...

  • § 13c SVG, Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschä...

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.10.2021

    Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 4 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf ...