Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


Art. 11 HG 2021
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: HG 2021
Gliederungs-Nr.: 630-2-23-F
Normtyp: Gesetz

Art. 11 HG 2021 – Änderung des Gesetzes über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern

In Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern (BÜG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 66-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 Abs. 312 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, werden die Wörter "zwei Milliarden zweihundertfünfzig Millionen" durch die Wörter "fünf Milliarden" ersetzt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2021,BY - Haushaltsgesetz 2021/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.