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Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)
Bundesrecht
Titel: Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VOL/A
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil A:
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (BAnz. Nr. 100a vom 30. Mai 2006, BAnz. S. 4368)

Red. Anm.: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009):
Nachstehend wird die vom Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Leistungen (DVAL) beschlossene Neufassung der VOL Teil A (vormals: Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A) bekannt gegeben, ist aber von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.
Sie ersetzt die VOL Teil A (VOL/A) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (BAnz. Nr. 100a vom 30. Mai 2006) und der Berichtigung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2006 (BAnz. S. 4368).
Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOL/A ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Die Anwendung des Abschnitts 2 der VOL/A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird gegenwärtig von der Bundesregierung vorbereitet.
Aufgrund der Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln vom 23. September 2009 (BGBl. S. 3110) entfallen die bisherigen Abschnitte 3 und 4.
Die Neufassung der VOL/A dient in Ergänzung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (BGBl. S. 790) im Vierten Teil des GWB der weiteren Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28. Juni 2006.
Insbesondere wurde die bisherige Struktur von Basis- und a-Paragraphen bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten aufgegeben. Die Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 sind nunmehr in sich geschlossen und gelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 1) und für Vergaben ab der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 2) jeweils für sich.
Des Weiteren wurden folgende zusätzlichen ex-ante- und ex-post-Transparenzpflichten in die VOL/A aufgenommen:
- Nationale Bekanntmachungen (ex-ante) in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelbar sein;
- in zwei Ausnahmefällen der Beschränkten Ausschreibung sind stets öffentliche Teilnahmewettbewerbe durchzuführen;
- Verpflichtung der Auftraggeber, über jeden vergebenen Auftrag ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer nach Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über bestimmte Mindestangaben zu informieren (ex-post).
Um überzogene Nachweisforderungen der Auftraggeber einzudämmen, wurden verschärfte Begründungspflichten für die Forderung von Eignungsnachweisen, die über Eigenerklärungen der Unternehmen hinausgehen, eingeführt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Bürokratiekosten in den Unternehmen geleistet.
In Ergänzung zur Definition nach § 101 Absatz 6 Satz 2 GWB wurde das "dynamische elektronische Verfahren" in der VOL/A umgesetzt und ist damit künftig zulässig. Auf eine Umsetzung der "elektronischen Auktion" nach § 101 Absatz 6 Satz 1 GWB hat der DVAL aus mittelstandspolitischen Gründen verzichtet.
Zur Verdeutlichung neuer Regelungen wurden die Erläuterungen zur VOL/A (Anhang IV) aktualisiert.
Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOL/A soll erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOL/A vorgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang können zur Wahrung der Rechtssicherheit bis zu drei Monaten nach Inkrafttreten der Vergabeverordnung begonnene elektronische Vergabeverfahren nach dem Recht, welches vor Inkrafttreten der Vergabeverordnung galt, beendet werden.

Bekanntmachung der Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A
(VOL/A) Ausgabe 2006

Nachstehend wird die vom Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) beschlossene Neufassung der VOL Teil A bekannt gegeben. Sie dient der Umsetzung der EG-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EU Nr. L 134 vom 30. April 2004) in der korrigierten Fassung vom 26. November 2004 (ABl. EU Nr. L 351 vom 26. November 2004) und der EG-Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. EU Nr. L 134 vom 30. April 2004) sowie der EG-Richtlinie 2005/51/EG der Kommission zur Änderung des Anhangs VIII der EG-Richtlinie 2004/18/EG und des Anhangs XX der EG-Richtlinie 2004/17/EG (ABl. EU Nr. L 257 vom 1. Oktober 2005), soweit erforderlich, in deutsches Recht. Sie löst die Ausgabe der VOL/A 2002 ab.

Eine Umsetzung der optionalen Verfahren "elektronische Auktion" und "dynamisches Beschaffungssystem" ist nicht erfolgt. Der DVAL ist der Auffassung, dass dies weiterer Diskussion bedarf und ggf. einer späteren Änderung vorbehalten bleiben sollte. Die Neufassungen der Abschnitte 2 bis 4 bedürfen zu ihrer Anwendungsverpflichtung für öffentliche Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung einer Änderung der Vergabeverordnung. (1)

Um das Ziel der EG-Richtlinien, eine verstärkte Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zu unterstützen, wurden neue Grundsätze der Informationsübermittlung, insbesondere die Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber, die Kommunikationsmittel und die Verwendung fortgeschrittener elektronischer Signaturen bei der Angebotsabgabe zu wählen, in die Basisparagraphen aufgenommen. Gleichwohl werden aber auch oberhalb der EU-Schwellenwerte Anforderungen an die Datenintegrität und Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge erhoben.

Außerdem entfallen die Anhänge über die Bekanntmachungsmuster; stattdessen wird auf die Muster der jeweiligen Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 verwiesen (Bekanntmachung vom 31. Oktober 2005, BAnz. Nr. 228a vom 2. Dezember 2005).

Berlin, den 6. April 2006

 I B 3-26 5000/18-

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Im Auftrag

Dr. Kirstin P u k a l l

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Basisparagraphen 
  
Leistungen 1
Grundsätze der Vergabe 2
Arten der Vergabe3
Erkundung des Bewerberkreises4
Vergabe nach Losen5
Mitwirkung von Sachverständigen6
Teilnehmer am Wettbewerb7
Leistungsbeschreibung8
Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen9
Unteraufträge10
Ausführungsfristen11
Vertragsstrafen12
Verjährung der Mängelansprüche 13
Sicherheitsleistungen 14
Preise 15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung 16
Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 17
Form und Frist der Angebote 18
Zuschlags- und Bindefrist19
Kosten20
Inhalt der Angebote 21
Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit22
Prüfung der Angebote 23
Verhandlungen mit Bietern bei Ausschreibungen 24
Wertung der Angebote 25
Aufhebung der Ausschreibung 26
Nicht berücksichtigte Angebote27
Zuschlag 28
Vertragsurkunde 29
Vergabevermerk30
  
Abschnitt 2 
Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge  
  
Leistungen 1
Verpflichtung zur Anwendung der a-Paragraphen 1a
Grundsätze der Vergabe2
Arten der Vergabe 3
Arten der Vergabe, Rahmenvereinbarungen 3a
Erkundung des Bewerberkreises 4
Vergabe nach Losen 5
Mitwirkung von Sachverständigen 6
Teilnehmer am Wettbewerb 7
Teilnehmer am Wettbewerb 7a
Leistungsbeschreibung 8
Technische Anforderungen8a
Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen9
Vergabeunterlagen 9a
Unteraufträge 10
Ausführungsfristen 11
Vertragsstrafen12
Verjährung der Mängelansprüche13
Sicherheitsleistungen14
Preise 15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung16
Anforderungen an Teilnahmeanträge16a
Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe17
Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Beschafferprofil, Vorinformation 17a
Form und Frist der Angebote 18
Formen und Fristen18a
Zuschlags- und Bindefrist19
Kosten 20
Inhalt der Angebote21
Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit22
Prüfung der Angebote 23
Verhandlungen mit Bietern bei Ausschreibungen 24
Wertung der Angebote25
Zuschlagskriterien, staatliche Beihilfe25a
Aufhebung der Ausschreibung 26
Mitteilung über den Verzicht auf die Vergabe 26a
Nicht berücksichtigte Angebote27
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote 27a
Zuschlag28
Bekanntmachung über die Auftragserteilung 28a
Vertragsurkunde 29
Vergabevermerk30
Melde- und Berichtspflichten30a
Wettbewerbe 31a
Nachprüfungsbehörden 32a
  
Teil A Anhang I
Teil BAnhang I
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang II
Technische SpezifikationenAnhang TS
  
Abschnitt 3  
Bestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie  
  
Leistungen1
Verpflichtung zur Anwendung der b-Paragraphen1b
Grundsätze der Vergabe2
Schutz der Vertraulichkeit2b
Arten der Vergabe3
Arten der Vergabe3b
Erkundung des Bewerberkreises4
Vergabe nach Losen 5
Rahmenvereinbarung 5b
Mitwirkung von Sachverständigen6
Teilnehmer am Wettbewerb7
Teilnehmer am Wettbewerb7b
Leistungsbeschreibung8
Technische Anforderungen8b
Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen9
Vergabeunterlagen9b
Unteraufträge10
Ausführungsfristen11
Vertragsstrafen12
Verjährung der Mängelansprüche13
Sicherheitsleistungen14
Preise15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung16
Anforderungen an Teilnahmeanträge16b
Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 17
Bekanntmachung, Aufruf zum Wettbewerb, Beschafferprofil 17b
Form und Frist der Angebote 18
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist 18b
Zuschlags- und Bindefrist 19
Kosten20
Inhalt der Angebote 21
Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit22
Prüfung der Angebote 23
Verhandlungen mit Bietern bei Ausschreibungen24
Wertung der Angebote 25
Wertung der Angebote25b
Aufhebung der Ausschreibung26
Nicht berücksichtigte Angebote27
Mitteilungspflichten27b
Zuschlag28
Bekanntmachung der Auftragserteilung28b
Vertragsurkunde29
Vergabevermerk30
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten30b
Wettbewerbe31b
Nachprüfungsbehörden32b
  
Teil A Anhang I
Teil BAnhang I
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang II
Technische SpezifikationenAnhang TS
  
Abschnitt 4 
Vergabebestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie (VOL/A-SKR) 
  
Geltungsbereich 1 SKR
Diskriminierungsverbot, Schutz der Vertraulichkeit2 SKR
Arten der Vergabe 3 SKR
Rahmenvereinbarung 4 SKR
Teilnehmer am Wettbewerb 5 SKR
Technische Anforderungen 6 SKR
Vergabeunterlagen 7 SKR
Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote 8 SKR
Bekanntmachung, Aufruf zum Wettbewerb, Beschafferprofil 9 SKR
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist 10 SKR
Wertung der Angebote 11 SKR
Mitteilungspflichten 12 SKR
Bekanntmachung der Auftragserteilung 13 SKR
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten 14 SKR
Wettbewerbe 15 SKR
Vergabekammer 16 SKR
  
Teil A Anhang I
Teil BAnhang I
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang II
Technische SpezifikationenAnhang TS
Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und TermineAnhang III
  
Anlage 
  
Erläuterungen zur VOL/AAnhang 1
(1) Red. Anm.:
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2334) ist nach ihrem Artikel 2 Absatz 1 am 1. November 2006 in Kraft getreten.
(2) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VOL/A 2006 - Leistungsvergabe-Best/
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