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- § 5 TierZG, Genehmigung von Zuchtprogrammen
- § 6 TierZG, Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 7 TierZG, Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen
- § 8 TierZG, Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- § 9 TierZG, Verordnungsermächtigungen