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Zitierungen zu § 30 KWG, Reihenfolge und öffentliche Bekanntgabe...,
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§ 25 KWO, Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 13.10.2023
Erster Teil – Wahlen zu den Gemeinderäten → Vierter Abschnitt – Wahlvorschläge Titel: Kommunalwahlordnung (KWO) Normgeber: Saarland Amtliche Abkürzung: KWO Gliederungs-Nr.: 2021-1-1