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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/UnBefG - Unentgeltliche Beförderung-Gesetz/
Dokument
Art. 5 UnBefG
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Bundesrecht
Art. 5 UnBefG – Neufassung des Schwerbehindertengesetzes
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Schwerbehindertengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/UnBefG - Unentgeltliche Beförderung-Gesetz/
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