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Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV)
Landesrecht Bayern
Titel: Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: HZV
Gliederungs-Nr.: 2210-8-2-1-1-WK
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern
(Hochschulzulassungsverordnung - HZV)

Vom 10. Februar 2020 (GVBl. S. 87)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. August 2023 (GVBl. S. 564)

Auf Grund

  • des Art. 12 Abs. 1 des vom 21. März bis 4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrags über die Hochschulzulassung (GVBl. S. 528, BayRS 02-24-WK),

  • des Art. 7 Abs. 3 Nr. 2 bis 4, des Art. 9 Abs. 1 und des Art. 9b des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (BayHZG) vom 9. Mai 2007 (GVBl. S. 320, BayRS 2210-8-2-WK), das zuletzt durch §§ 1, 2, 3 und 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, und

  • des Art. 47 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS 2210-1-1-WK), das zuletzt durch § 1 Abs. 186 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist,

verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Verfahrensvorschriften für die Vergabeverfahren  
  
Kapitel 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation2
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren3
  
Kapitel 2  
Zentrales Vergabeverfahren  
  
Form und Frist des Zulassungsantrags4
Beteiligung am Verfahren5
Quoten6
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens7
Auswahl nach Härtegesichtspunkten8
Besonderer öffentlicher Bedarf9
Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen10
Auswahl für ein Zweitstudium11
Auswahl und Zulassung von beruflich Qualifizierten12
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten13
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrags14
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrags15
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrags16
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten17
Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs18
Teilstudienplätze19
Bescheide20
Übergangsregelungen für das Zentrale Vergabeverfahren21
  
Kapitel 3  
Örtliches Vergabeverfahren  
  
Anwendung von Vorschriften22
Serviceverfahren der Stiftung23
Zulassungsantrag24
Quoten25
Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens26
Teilnahme am Vergabeverfahren bei Studiengängen mit Eignungsprüfungen27
Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung28
Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit29
Auswahl nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens30
Ranggleichheit31
Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs32
Höhere Fachsemester33
Nachrück- und Losverfahren34
Annahmeverfahren35
  
Teil 2  
Kapazitätsermittlung  
  
Kapitel 1  
Zentrales Auswahlverfahren  
  
Studiengang und Zulassungszahl36
Festsetzung der Zulassungszahl37
Überprüfung38
Bericht der Hochschulen39
Ermittlung der Aufnahmekapazität40
Anwendung von Curricularnormwerten41
Lehreinheiten42
Stellen43
Lehrverpflichtung44
Lehrauftragsstunden45
Dienstleistungen46
Anteilquote47
Curricularnormwert48
Überprüfungstatbestände49
Räumliche Kapazität50
Schwundquote51
Patientenbezogene Kapazität52
Festsetzung der Zulassungszahl im Studiengang Medizin53
Überprüfung des Berechnungsergebnisses im Studiengang Zahnmedizin54
Ausnahmetatbestände55
Sonstige Bestimmungen56
  
Kapitel 2  
Örtliches Vergabeverfahren  
  
Curricularwerte und Bandbreiten57
  
Teil 3  
Schlussbestimmungen  
  
Befristete Immatrikulation58
Inkrafttreten, Außerkrafttreten59
  
Anlagen  
  
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein ZweitstudiumAnlage 1
Ermittlung der DurchschnittsnoteAnlage 2
Ermittlung der Punktzahl der HochschulzugangsberechtigungAnlage 3
Berechnung der PunktwerteAnlage 4
Anerkannte BerufsausbildungenAnlage 5
Ermittlung des ProzentrangsAnlage 6
Verfahren zur Berechnung der personellen AufnahmekapazitätAnlage 7
StellenzuordnungAnlage 8
CurricularnormwerteAnlage 9
Bandbreiten in BachelorstudiengängenAnlage 10


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HZV,BY - Hochschulzulassungsverordnung/
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