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§ 1 HG 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Haushaltsgesetz 2009/2010
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2009/2010,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 1 HG 2009/2010 – Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein wird in Einnahme und Ausgabe auf

  1.  

    12.125.905.800 Euro für das Haushaltsjahr 2009

und auf

  1.  

    11.947.319.700 Euro für das Haushaltsjahr 2010

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf

  1.  

    1.266.765.000 Euro für das Haushaltsjahr 2009

und auf

  1.  

    993.036.000 Euro für das Haushaltsjahr 2010

festgestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/