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/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
Dokument
§ 1 HG 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 1 HG 2009/2010 – Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein wird in Einnahme und Ausgabe auf
12.125.905.800 Euro für das Haushaltsjahr 2009
und auf
11.947.319.700 Euro für das Haushaltsjahr 2010
sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf
1.266.765.000 Euro für das Haushaltsjahr 2009
und auf
993.036.000 Euro für das Haushaltsjahr 2010
festgestellt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3488930,3
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