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§ 7 AG InsO
Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: AG InsO
Gliederungs-Nr.: 316
Normtyp: Gesetz

§ 7 AG InsO – Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung vom 23. Juni 1998 (GV. NRW. S. 435), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863) geändert worden ist, außer Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2028 und danach alle zehn Jahre über die Auswirkungen dieses Gesetzes.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AG InsO,NW - Ausführungsgesetz-Insolvenzordnung/
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