Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung - KomBesVO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung - KomBesVO)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: KomBesVO
Gliederungs-Nr.: 2032-20-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein
(Kommunalbesoldungsverordnung - KomBesVO)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2032-20-1

Vom 24. April 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 489, 547)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 264)

Aufgrund

  1. 1.

    des § 19 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein (SHBesG) vom 26. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) verordnet die Landesregierung § 1 hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen, § 2 Abs. 2, § 4 hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen sowie die §§ 9 bis 12 und 14,

  2. 2.

    des § 24 SHBesG verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die folgenden Paragraphen mit Ausnahme der §§ 9 bis 12:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt I  
Geltungsbereich und allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Allgemeine Vorschriften2
Bemessung der Grundgehaltssätze3
Grundlagen für die Einstufung4
  
Abschnitt II  
Vorschriften für die Einstufung  
  
Einstufung der Ämter für die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit in den Gemeinden (Städten)5
Einstufung der Ämter der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren 6
Einstufung der Ämter der Landrätinnen und Landräte7
Rechtsstand8
  
Abschnitt III  
Vorschriften für die Aufwandsentschädigungen  
  
Allgemeine Vorschriften9
Aufwandsentschädigungen für hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit in Gemeinden und Städten10
Aufwandsentschädigung der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren11
Aufwandsentschädigung der Landrätinnen und Landräte12
  
Abschnitt IV  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Überleitung der im Amt befindlichen hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten14


/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/KomBesVO,SH - Kommunalbesoldungsverordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.