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§ 15 HG 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Haushaltsgesetz 2009/2010
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2009/2010,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 15 HG 2009/2010 – Übernahme von geprüften Nachwuchskräften

Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag der obersten Landesbehörden

  1. 1.

    in 2009 bis zu 64 und in 2010 bis zu 119 zusätzliche mit dem Vermerk "künftig wegfallend mit Ausscheiden der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers, spätestens nach drei Jahren" zu versehende Stellen in den jeweiligen Einzelplänen auszubringen, soweit sie zur Übernahme aller Nachwuchskräfte - Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und Auszubildende - erforderlich sind, die ihre Ausbildung beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur oder in der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein abgeleistet und die entsprechende Abschlussprüfung bestanden haben,

  2. 2.

    im Kapitel 0410 bis zu je 55 zusätzliche, mit dem Vermerk "künftig wegfallend mit Ausscheiden der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers, spätestens nach drei Jahren" zu versehende Stellen auszubringen, soweit solche Planstellen zur Übernahme aller Nachwuchskräfte der Landespolizei nach bestandener Prüfung erforderlich sind.

  3. 3.

    für das Haushaltsjahr 2009 bis zu 10 und für das Haushaltsjahr 2010 bis zu 15 zusätzliche mit dem Vermerk "künftig wegfallend mit Ausscheiden der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers spätestens nach zwei Jahren" zu versehende Stellen im Einzelplan des Ministeriums für Justiz und Gesundheit und Gleichstellung auszubringen, soweit sie zur Übernahme aller Rechtspflegeanwärterinnen oder Rechtspflegeanwärter erforderlich sind, die ihren Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein abgeleistet und die entsprechende Abschlussprüfung bestanden haben.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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