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Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsrechts für das Land Nordrhein-Westfalen
(Fehlbelegungsrechtsänderungsgesetz - FehlÄndG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsrechts für das Land Nordrhein-Westfalen (Fehlbelegungsrechtsänderungsgesetz - FehlÄndG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: FehlÄndG NRW
Referenz: 237

Vom 23. Mai 2006 (GV. NRW. S. 219)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsrechts für das Land Nordrhein-Westfalen
(Fehlbelegungsrechtsänderungsgesetz - FehlÄndG NRW)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Regelungen betreffend das Zweite Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (2. AFWoG NRW)1
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen2
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen3
Inkrafttreten4


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/FehlÄndG NRW,NW - FehlbelegungsrechtsänderungsG/
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