Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürBG 1999,TH - BeamtenG/§§ 118 - 133, Fünfter Teil - Besondere Beamtengruppen/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Thüringen
- ThürBG 1999,TH - BeamtenG
- §§ 118 - 133, Fünfter Teil - Besondere Beamtengruppen
Aktueller Ordner
- § 118, Erster Abschnitt - Beamte beim Landtag
- § 119, Zweiter Abschnitt - Ehrenbeamte
- §§ 120 - 127, Dritter Abschnitt - Polizeivollzugsbeamte
- § 128, Vierter Abschnitt - Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
- § 129, Fünfter Abschnitt - Beamte des Justizvollzugsdienstes
- § 130, Sechster Abschnitt - Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen
- §§ 131 - 132, Siebenter Abschnitt - Beamte auf Zeit
- § 133, Achter Abschnitt - Beamte des Landesrechnungshofs