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Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BPräsWahlG
Gliederungs-Nr.: 1100-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch das Gesetzes vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER ABSCHNITT 
Die Bundesversammlung1 - 7
  
ZWEITER ABSCHNITT 
Wahl des Bundespräsidenten8 - 11
  
DRITTER ABSCHNITT 
Schlußvorschriften12 - 14


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BPräsWahlG - BundespräsidentenwahlG/
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