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- §§ 30 - 46, Abschnitt V - Unfallfürsorge
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- § 32 BeamtVG, Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 33 BeamtVG, Heilverfahren
- § 34 BeamtVG, Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
- § 35 BeamtVG, Unfallausgleich
- § 36 BeamtVG, Unfallruhegehalt
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- § 38 BeamtVG, Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen u...
- § 38a BeamtVG, Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 39 BeamtVG, Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- § 40 BeamtVG, Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 41 BeamtVG, Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- § 42 BeamtVG, Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- § 43 BeamtVG, Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- § 43a BeamtVG, Schadensausgleich in besonderen Fällen
- § 44 BeamtVG, Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 45 BeamtVG, Meldung und Untersuchungsverfahren
- § 46 BeamtVG, Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche