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- § 48 BremSchulG, Ferien anzeigen
- § 49 BremSchulG, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund anzeigen
- § 50 BremSchulG, Gastschülerinnen und Gastschüler anzeigen
- § 51 BremSchulG, Schülereigene Medien anzeigen
- § 52 BremSchulG, Geltungsbereich anzeigen
- § 53 BremSchulG, Beginn der Schulpflicht anzeigen
- § 54 BremSchulG, Dauer der Schulpflicht anzeigen
- § 55 BremSchulG, Erfüllung der Schulpflicht anzeigen
- § 56 BremSchulG, Ruhen der Schulpflicht anzeigen
- § 56a BremSchulG, Meldepflicht durch Privatschulen anzeigen
- § 57 BremSchulG, Ausnahmen anzeigen
- § 58 BremSchulG, Pflicht zur Teilnahme am Unterricht anzeigen
- § 59 BremSchulG, Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer anzeigen
- § 59a BremSchulG, Aufgaben der Betreuungskräfte anzeigen
- § 59b BremSchulG, Aufgaben des schulischen Personals insgesamt anzeigen
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